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2018
01.10

Haftung des Geschäftsführers für Steuern auch nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

BFH, Urteil v. 26.09.2017 – VII R 40/16

Der BFH verschärft die Haftung für Geschäftsführer weiter Im vorliegenden Sachverhalt wurde der Geschäftsführer für nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht entrichtete Einfuhrumsatzsteuern rechtskräftig zu 100 % in Haftung genommen. Hierbei dürfte dem Geschäftsführer auch eine fehlende oder fehlerhafte Beratung zum Verhängnis geworden sein. Denn er hat – offensichtlich in der Annahme, nicht mehr über…

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