Schadenersatz durch Stellenanzeige: Altersdiskriminierung durch Selbstbeschreibung als "junges, hoch motiviertes Team"

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27.05.2020 - 2 Sa 1/20 -

Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine "zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team", so liegt hierin eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen Bewerbers wegen des Alters nach § 22 AGG vermuten lässt. Das hat das LAG Nürnberg zuletzt entschieden und dem abgelehnten Bewerber einen Schadenersatz in Höhe von zwei Brutto-Monatsgehältern zuerkannt.

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts beschreiben die Begriffe "jung" und "hochmotiviert" durchweg Eigenschaften, die im Allgemeinen eher jüngeren als älteren Menschen zugeschrieben werden. Der Begriff "hochmotiviert" sei zudem vergleichbar mit dem Begriff "dynamisch". Durch die Formulierung werde nicht nur die Botschaft vermittelt, dass die Mitglieder des Teams jung und deshalb hochmotiviert seien. Vielmehr könne eine solche Angaben in einer Stellenanzeige nach Ansicht des Gerichts nur so verstanden werden, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin suche, der / die in das Team passe, weil er / sie ebenfalls jung und hochmotiviert ist wie die Mitglieder des vorhandenen Teams.

Im Arbeitsrecht lauern selbst an ungeahnten Stellen eine Reihe von Fallstricken, vor denen man sich in Acht nehmen sollte. Im Zweifel ist Arbeitgebern daher dringend anzuraten, professionelle Beratung im Vorfeld von Ausschreibungen, Einstellungen, Kündigungen oder sonstigen Personalmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, um teure Überraschungen zu vermeiden. Für (potentielle) Arbeitnehmer gilt dies mit umgekehrten Vorzeichen: Nicht alles muss unwidersprochen hingenommen werden. Lassen Sie sich vorsorglich und rechtzeitig über Ihre Rechte beraten.

Bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere solchen der Vertragsgestaltung, aber auch bei Bestandsstreitigkeiten, steht Ihnen unser Experte jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu unserer Berliner Kanzlei auf.