Insbesondere Geschäftsleiter und sonstige Entscheidungsträger von Wirtschaftsunternehmen sind während der Krise des Unternehmens der Gefahr strafrechtlich relevanten Verhaltens ausgesetzt. Das häufig nicht vorhandene Wissen um die strafrechtliche Wertung schützt vor späterer Verfolgung regelmäßig nicht.

Bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme klären wir über wirtschaftsstrafrechtlich relevantes Verhalten auf und können im Einzelfall zivil- und strafrechtlich unbedenkliche Lösungen anbieten.

In Ermittlungsverfahren oder Strafprozessen vertreten wir unsere Mandanten – nicht zuletzt aufgrund umfangreicher Bilanz-, Insolvenz- und zivilrechtlicher Kenntnisse – mit der notwendigen Konsequenz und können häufig die Eröffnung von Hauptverfahren vermeiden. In Großverfahren kooperieren wir mit ebenfalls erfahrenen Strafverteidigern.

In Haftangelegenheiten sind wir auch bei der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs behilflich.

Fragen beantworten wir Ihnen telefonisch unter 030 / 263 90 63 und per Kontaktformular.