Wir unterstützen unsere Mandanten im Handelsrecht mit folgenden Schwerpunkten:

  • Handelskaufrecht und seine besonderen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung, auch unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts
  • Kommissionsgeschäft
  • Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht
  • Prokura, Handlungsvollmacht und Scheinvollmacht
  • Handelsfirma mit Fragen zur Firmierung und Firmenfortführung
  • Handelsregister und Rechtsscheinhaftung
  • AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen (siehe dazu speziell AGB-Recht)
  • Rechnungslegung/Bilanzrecht

Das Handelsrecht regelt die besonderen privatrechtlichen Beziehungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr. Für jeden kaufmännisch geführten Geschäftsbetrieb stellen sich in den Geschäftsbeziehungen, insbesondere den zu schließenden Verträgen, zahlreiche handelsrechtliche Fragen. Mit unserem handelsrechtlichen Fachwissen beraten und begleiten wir Sie bei Vertragsverhandlungen. Im Streitfall stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder deren Abwehr zur Verfügung.

Fragen beantworten wir Ihnen telefonisch unter 030 / 263 90 63 und per Kontaktformular.