Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in folgenden Bereichen:

  • Erstellung und Prüfung von Bauverträgen
  • Sicherung, Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderungen
  • Beratung bei der Durchführung des Bauvorhabens
  • Beendigung von Vertragsverhältnissen
  • Beweissicherungsverfahren
  • Mediationsgespräche

Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Erbringung der Bauleistung und nach deren Abschluss gehören heute bei den meisten Bauvorhaben zum Regelfall. Die Realisierung der offenen Forderungen und die Abwehr überhöhter Rechnungen können angesichts der komplexen Materie meist nur noch mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich durchgesetzt werden.

Bei baurechtlichen Mandaten verbietet sich eine schematische Herangehensweise. Vielmehr hat eine umfangreiche Interessen- und Risikoabwägung zu Beginn des Mandats zu erfolgen. Erfahrungsgemäß können bei richtiger Vorgehensweise bereits durch außergerichtliche Verhandlungen oder im Rahmen einer gerichtlichen Mediation sachgerechte, da zeit- und geldsparende Lösungen erarbeitet werden.

Zu unseren Mandanten gehören kleine und mittelständische Bauunternehmen, Bauträger, Immobilienentwickler, Architekten, Ingenieure und Verwalter von Immobilien.

Fragen beantworten wir Ihnen telefonisch unter 030 / 263 90 63 und per Kontaktformular.