Schwerpunkte unserer Interessenvertretung bei Insolvenzen von natürlichen Personen sind:

  • außergerichtliche Schuldenbereinigung zur Vermeidung der Insolvenz
  • Funktion als Verfahrensbevollmächtigter im Insolvenzverfahren
  • Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
  • Beratung im Insolvenzverfahren gegenüber Treuhänder und Gläubigern
  • Beratung in der Restschuldbefreiungsperiode
  • Existenzgründerberatung

In dem äußerst sensiblen Bereich Ihrer persönlichen Insolvenz müssen Sie sich auf einen erfahrenen und sachverständigen Berater verlassen können. In einer Vielzahl von Fällen haben wir Einzelunternehmern und Geschäftsleitern von Kapitalgesellschaften durch erfolgreiche außergerichtliche Schuldenbereinigungsverhandlungen den beruflichen Neustart ermöglicht. Hierbei können Sie sich auf unser Fingerspitzengefühl, welches wir in zahlreichen Verhandlungsrunden unter Beweis stellen mussten, verlassen. Wir möchten dafür sorgen, dass die Einstellung Ihres Geschäftsbetriebs nicht Ihre Sozialbedürftigkeit zur Folge hat. Primäres Ziel ist hierbei die Vermeidung des privaten Insolvenzverfahrens.

Doch auch im Fall des nicht auszuschließenden Scheiterns der Schuldenbereinigungsverhandlungen stehen wir Ihnen als Ratgeber im Insolvenzverfahren und der sich anschließenden Restschuldbefreiungsperiode zur Seite. Hierbei übernehmen wir auch die umfangreichen Dokumentationspflichten und überprüfen die von Ihnen bei Gericht und gegenüber dem Treuhänder vorzunehmenden Erklärungen.

Bei gewünschter Selbständigkeit im Insolvenzverfahren bzw. während der Restschuldbefreiungsperiode beraten wir Sie und verhandeln mit dem Treuhänder die Modalitäten Ihrer beruflichen Tätigkeit. Als flankierende Maßnahme unterstützen wir Ihre Existenzgründung u.a. mit Erstellung von Business- und Liquiditätsplänen, Finanzierungskonzepten und allgemeinen Vertragsverhandlungen.

Fragen beantworten wir Ihnen telefonisch unter 030 / 263 90 63 und per Kontaktformular.